TESTAUSGABE MUSDB-WKM


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#163939 - Scheidetrichter mit Hahn



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#163938 - Scheidetrichter, rund mit Hahn (2 Stück)



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#163937 - Scheidetrichter, rund mit Hahn (4 Stück)



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#163936 - Scheidetrichter, tropfenförmig mit Hahn und langem Auslass (3 Stück)



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#163935 - Scheidetrichter, tropfenförmig mit Hahn und kurzem Auslass



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#163934 - Vollpipette, 50 Milliliter, geeicht



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#163933 - Vollpipette, 40 Kubikzentimeter, geeicht



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#163932 - Vollpipette, 25 Milliliter, Genauigkeitsklasse AS



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#163931 - Vollpipette, 20 Milliliter, Genauigkeitsklasse AS



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#163930 - Vollpipette, 10 Milliliter



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#163929 - Vollpipette, 10 Milliliter



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#163928 - Vollpipette, 5 Milliliter, Genauigkeitsklasse B



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#163927 - Vollpipette, 3 Milliliter, Genauigkeitsklasse B



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#163926 - Reagenzrohr, Porzellan (2 Stück)



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#163925 - Reagenzglas, groß (3 Stück)



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#163924 - 'Fiolax' Reagenzglas, Standardgröße (3 Stück)



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#163923 - Reagenzglas, Standardgröße (3 Stück)



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#163922 - Reagenzglas, klein (3 Stück)



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#163921 - Flachbodenglas, dickwandig



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#163819 - Aräometer nach spezifischem Gewicht



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#163817 - Aräometer nach Baumé, 15 bis 30 °Be



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#163816 - Aräometer mit Baumé-Skala, 30 bis 45 °Be



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#163815 - Aräometer nach spezifischem Gewicht (1,300 bis 1,350)



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#163813 - Aräometer für Schwefelsäure




TEST Einzeleintrag
Arbeitsordnung für die Kali-Industrie Aktiengesellschaft Werk Kaiseroda

Beschreibung:
Die Arbeitsordnung des Kaliwerkes Kaiseroda ist ein Heft im Oktav-Format mit einem dunkelgrünen Umschlag. Der Titel ist auf dem Umschlag schwarz aufgedruckt und von einem Doppelrahmen umfasst. An dem im April 1928 unterzeichneten Vertrag waren neben der Werksleitung sieben Verbände beteiligt: der Arbeitgeberverband der Kaliindustrie, der Verband der Bergarbeiter Deutschlands, der Verband der Fabrikarbeiter Deutschlands, der Gewerkverein christl. Bergarbeiter Deutschlands, der Gewerkverein der deutschen Fabrik- und Handarbeiter H.-D.; der Zentralverband der Maschinisten und Heizer sowie der Deutsche Metallarbeiterverband. Besonders die Einbeziehung des christlichen Gewerkvereins verdeutlicht die politischen Bemühungen, den sozialistischen bzw. sozialdemokratischen Einfluss auf die Belegschaft etwas entgegenzusetzen. Geregelt werden Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, das Verhalten im Betrieb, die Arbeitszeiten und deren Überwachung, Arbeitsunterbrechungen, Leistungslohn (Gedinge), Lohnberechnung und -auszahlung sowie Strafen. Im Anhang (4 Seiten) finden sich je zwei Auszüge aus dem Sachsen-Weimarischen Berggesetz und der Gewerbeordnung für das Deutsche Reich